Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster

Einführung von Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Die Parkplatzsituation, vor allem im Zentrum von Beromünster, hat sich in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Die bestehenden Parkplätze sind stark ausgelastet und das Parkplatzangebot erweist sich häufig als zu klein. Weiter lässt sich feststellen, dass die Parkplätze beim Busbahnhof (Park+Ride) regelmässig von auswärtigen Personen beansprucht werden. Auch werden öffentliche Parkplätze von Dauerparkierenden belegt, welche dadurch einen Mietparkplatz umgehen. Die Kosten werden vollumfänglich von der Allgemeinheit resp. den Steuerzahlenden der Gemeinde Beromünster getragen.

Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster ausgearbeitet. Dieses stützt sich auf bewährte Reglemente vergleichbarer Gemeinden im Kanton Luzern.

Der Gemeinderat hatte die Bevölkerung im Januar/Februar 2023 zur Mitwirkung (Vernehmlassung) eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 17. Februar 2023.

Insgesamt sind 41 Stellungnahmen eingegangen. Das Resultat ist im Dokument «Ergebnis Vernehmlassungsfragen» aufgeschaltet. Am 21. März 2023 fand wie angekündigt eine Informationsveranstaltung mit den Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmenden statt. Niemand ist grundsätzlich gegen ein Parkplatzreglement, aber es wurden Vorbehalte und Forderungen geltend gemacht.

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und dem Ergebnis der Informationsveranstaltung wurden Änderungen im Entwurf vorgenommen und ein mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden.

Das Reglement wurde von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 56 % JA-Stimmen genehmigt.

Die Arbeiten für die Umsetzung (neue Markierungen, Signalisationstafeln, Parkuhren usw. ) sind in vollem Gange.
In einem ersten Schritt wurde eine Zusammenstellung erstellt, welche die verschiedenen Parkierzonen mit den entsprechenden Kosten bzw. Parkierkarten aufzeigt.

In der Ausgabe von „Beromünster aktuell“ vom 23. November 2023 wurde die Bevölkerung über das Parkieren und Parkgebühren informiert.
Die Umsetzung (Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze) erfolgt per 1. Februar 2024 (für die blaue Zone gelten die Bestimmungen ab 1. Januar 2024).

Aufgrund von Produktionsengpässen und Lieferverzögerungen können die erforderlichen Park- und Gebührentafeln für die öffentlichen Parkplätze erst im Verlauf des Februars 2024 geliefert werden. Dadurch verzögert sich die Einführung der Gebührenpflicht auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Beromünster um einen Monat. Die Gebührenpflicht wird somit erst per 1. März 2024 eingeführt.

Parkkarten können ab 13. Dezember 2023 bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Sibylle Schaub,  041 932 14 17 oder sibylle.schaub@beromuenster.ch

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