Für die Jokerhalbtage/ Urlaub gelten folgende, von der Bildungskommission bestimmte Rahmenbedingungen:
Daneben kann, wenn nötig Urlaub für voraussehbare Absenzen wie Hochzeit, Todesfall, Musikschule, Zahnarzt- oder Arztbesuche etc. beantragt werden.
Für die Erteilung
eines Urlaubs sind zuständig:
| Urlaubsdauer | Bewilligung durch |
|---|---|
| bis 3 Tage: | Klassenlehrperson |
| ab 4 Tage | Schulleitung |
| Dispensation von einzelnen Fächern: | Schulleitung |
| Schnupperlehren | Klassenlehrperson |
Urlaube bis zu drei Tagen können mit untenstehendem "Gesuchsformular sonstige Urlaube" (mit Begründung) bei der Klassenlehrperson beantragt werden.
Urlaubsgesuche von mehr als drei Tagen sind schriftlich an die Schulleitung zu richten (siehe "Gesuchsformular sonstige Urlaube" unten).
Urlaube, welche länger als 7 Tage dauern, können gemäss aktueller Bewilligungspraxis in der Regel einmalig innerhalb der obligatorischen Volkschulzeit und aufgrund eines schriftlichen und begründeten Gesuches bewilligt werden. Jokertage werden angerechnet. Voraussehbare Urlaube ab 4 Tagen sind in der Regel 30 Tage im Voraus einzugeben.
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
| Montag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
| Dienstag | 08:00 - 11:45 | 14:00 - 17:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
| Freitag | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
© 2019 Schule Beromünster, alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".