2. Etappe 2022

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung (2. Etappe) an seiner Sitzung vom 9. Januar 2024 unter Abweisung der dagegen eingereichten Beschwerden, soweit darauf einzutreten war, genehmigt.

Das Kantonsgericht hat mit Urteil vom 12. August 2024 die Beschwerde gegen die Gesamtrevision vollumfänglich abgewiesen und den Entscheid der Gemeinde bestätigt. Bereits am 29. April 2024 hat das Kantonsgericht die Rechtskraft für Teilgebiete der Ortsplanung bestätigt. Die Beschwerdeführer haben gegen das Urteil des Kantonsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. 

Die Beschwerde gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde vom Schweizerischen Bundesgericht abgewiesen. Die Gesamtrevision der Ortsplanung (2. Etappe) ist damit abgeschlossen, dies rund drei Jahre nach Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten am 27. November 2022.

Der Gemeinderat hat am 28. Dezember 2022 den bisherigen Prozess der Ortsplanung formell und organisatorisch abgeschlossen. Die Ortsplanungsgremien wurden aufgelöst und die bisherigen Mitglieder aus der Kommissionsarbeit verabschiedet.

Es ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, allen, die sich für ein attraktives und fortschrittliches Beromünster eingesetzt haben, DANKE zu sagen.

Medienmitteilungen:

2024:

2022:

Das Wichtigste in Kürze

2. Etappe Ortsplanungsrevision: Genehmigung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster haben an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst das Bau- und Zonenreglement (BZR), den Zonenplan Siedlung sowie die Zonenpläne Landschaft Nord und Süd. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Des Weiteren führt die Gesamtrevision die Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammen. Die Stimmberechtigten beschlossen verschiedene Ein- und Auszonungen sowie Umzonungen und die Festlegung des Gewässerraums. Die Gemeinde Beromünster weist gemäss dem kantonalen Richtplan (KRP) ausreichend grosse Bauzonen für das vorgesehene Wachstum auf und gilt deshalb als «Kompensationsgemeinde», d.h. Einzonungen müssen mit Auszonungen kompensiert werden. Sie hat mehrere solcher Einzonungen vorgenommen und mit flächengleichen Auszonungen kompensiert. Die Mehrwertabgaben aus den Einzonungen werden für die Entschädigung der Auszonungen verwendet, basierend auf einer gütlichen Einigung zwischen Kanton, Gemeinde und Grundeigentümern.

öffentliche Mitwirkung vom 28. März - 26. April 2022

Auswertung Mitwirkung

öffentliche Auflage 22. August 2022 - 20. September 2022

Die öffentliche Auflage findet vom 22. August 2022 bis am 20. September 2022 während 30 Tagen statt. 

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) mit Einsprachemöglichkeit sind:

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 13 PBG mit Äusserungsmöglichkeit sind:

Weitere orientierende Unterlagen sind:

Abstimmung 27. November 2022

Verbindliche Unterlagen für die Beschlussfassung an der Urnenabstimmung

Behördenverbindliche Planungsinstrumente (nicht Gegenstand der Urnenabstimmung)

Die Richtpläne werden vom Gemeinderat nach der Urnenabstimmung erlassen.

Orientierende Unterlagen (nicht Gegenstand der Urnenabstimmung)

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