Revision Ortsplanung von 2015 bis 2020

Die Stimmberechtigten von Beromünster haben die Gesamtrevision der Ortsplanung im Mai 2020 an der Urne mit 53 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Mit dem negativen Entscheid wurde ein sechsjähriger Planungsprozess abgeschlossen.

Urnenabstimmung

Medienmitteilung vom 16. Juli 2020

Beromünster lässt Nein zur Ortsplanungsrevision analysieren

Die der Stimmbevölkerung vorgelegte Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster fand am Sonntag, 17. Mai 2020 keine mehrheitliche Zustimmung und wurde an der Urne mit rund 53 % Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat respektiert den Entscheid der Stimmbevölkerung und wird das Gesamtwerk und den Prozess genau analysieren. Primär geht es für den Gemeinderat nun darum, möglichst genau die Gründe in Erfahrung zu bringen, welche zu diesem Nein geführt haben. Mit diesen Erkenntnissen kann der Gemeinderat das weitere Vorgehen beraten und neu definieren. Wie und wann es genau bei diesem für die Gemeinde wichtigen Projekt weitergeht, kann so kurz nach der Abstimmung noch nicht gesagt werden. Der Gemeinderat wird sich für eine zeitnahe Wiederaufnahme engagieren und auch weiterhin die Bevölkerung laufend informieren.

Botschaft

Gegenstand der Urnenabstimmung

Zonenplan Siedlung
Zonenplan Landschaft Nord
Zonenplan Landschaft Süd
Bau- und Zonenreglement

Weitere orientierende Unterlagen

Erschliessungsrichtplan Bifang
Erschliessungsrichtplan Sandhübel
Zonenplan mit orientierendem Inhalt Nord
Zonenplan mit orientierendem Inhalt Süd
Zonenplan Gewässerräume im Siedlungsgebiet
Planungsbericht
Bericht zur Ausscheidung Gewässerräume
Lärmbericht zur Nutzungsplanung
Nachweis der Fruchtfolgeflächen im Rahmen der Ortsplanung
Vorprüfungsbericht des kantonalen BUWD
Mitwirkungsbericht
Verordnung zu den Ortskernzonen
Räumliches Entwicklungskonzept (REK)
Bau- und Zonenreglement Beromünster (bisher)
Zonenplan Siedlung (bisher), Ortsteil Beromünster
Zonenplan Landschaft (bisher), Ortsteil Beromünster
Bau- und Zonenreglement Gunzwil (bisher)
Zonenplan Siedlung (bisher), Ortsteil Gunzwil
Zonenplan Landschaft (bisher), Ortsteil Gunzwil
Bau- und Zonenreglement Neudorf (bisher)
Zonenplan Siedlung (bisher), Ortsteil Neudorf
Zonenplan Landschaft (bisher), Ortsteil Neudorf
Zonenplan Gebiet Moos (bisher), Ortsteil Neudorf
Zonenplan Golfplatz und Gormund (bisher), Ortsteil Neudorf
Bau- und Zonenreglement Schwarzenbach (bisher)
Zonenplan Siedlung (bisher), Ortsteil Schwarzenbach
Zonenplan Landschaft (bisher), Ortsteil Schwarzenbach

1. öffentliche Auflage

Die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster wurde vom 14. Januar bis 12. Februar 2019 öffentlich aufgelegt.
In der ersten Phase der Ortsplanungsrevision wurde ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) mit den kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Beromünster erarbeitet. Nach durchgeführter Vernehmlassung und Behandlung an der Gemeindeversammlung verabschiedete der Gemeinderat das REK im April 2015. In der zweiten Phase sind die Planungsinstrumente unter Einbezug der Ortsplanungskommission und der Begleitgruppe Ortsplanung erarbeitet worden.

Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2017 wurde die revidierte Ortsplanung der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens sind im Mitwirkungsbericht festgehalten. Parallel zur Mitwirkung erfolgte die Vorprüfung durch den Kanton, welcher mit Bericht vom 21. September 2018 zur revidierten Ortsplanung Stellung genommen hat. Die Planungsinstrumente wurden aufgrund der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung überarbeitet und werden nun öffentlich aufgelegt.

Inhalt
Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) mit Einsprachemöglichkeit waren:
Zonenplan, bestehend aus:
– Zonenplan Siedlung 1:3000 (inkl. Gewässerräume innerhalb der Bauzone)
– Zonenplan Landschaft 1:5000, aufgeteilt in die Pläne Nord und Süd (inkl. Gewässerräume ausserhalb der Bauzone)
– Bau- und Zonenreglement (BZR)

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 13 PBG mit Äusserungsmöglichkeit sind:
– Erschliessungsrichtplan Sandhübel
– Erschliessungsrichtplan Bifang

Die oben aufgeführten Planungsinstrumente sowie folgende weitere Unterlagen können auch bei der Gemeinde Beromünster eingesehen werden:

– Zonenplan Gewässerräume im Siedlungsgebiet 1:3000
– Zonenplan Landschaft mit orientierenden Inhalten 1:5000 Nord und Süd
– Zonenplan Landschaft mit Informationen zur Festlegung der Gewässerräume Nord und Süd
– Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
– Bericht zur Ausscheidung der Gewässerräume
– Lärmbericht zur Nutzungsplanung
– Nachweis der Fruchtfolgeflächen im Rahmen der Ortsplanungsrevision
– Vorprüfungsbericht des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements vom 21. September 2018
– Mitwirkungsbericht
– orientierendes BZR mit Änderungen gegenüber dem Stand der Mitwirkung
– Verordnung zur Ortskernzone
– Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

geltende Ortsplanungen (Zonenpläne und BZR) der Ortsteile
- Zonenplan Siedlung Beromünster
- Zonenplan Landschaft Beromünster
- Bau- und Zonenreglement Beromünster
- Zonenplan Siedlung Gunzwil
- Zonenplan Landschaft Gunzwil
- Bau- und Zonenreglement Gunzwil
- Zonenplan Siedlung Neudorf
- Zonenplan Landschaft Neudorf
- Zonenplan Erweiterung Golfplatz Gormund, Neudorf
- Zonenplan Gebiet Moos, Neudorf
- Bau- und Zonenreglement Neudorf
- Zonenplan Siedlung Schwarzenbach
- Zonenplan Landschaft Schwarzenbach
- Bau- und Zonenreglement Schwarzenbach

Die neuen Bauzonen werden gemäss § 61 Abs. 3 PBG im Gelände markiert.

Planungszone
Gemäss § 85 PBG gelten der revidierte Zonenplan und das revidierte BZR vom Tag der öffentlichen Auflage an als Planungszone. Bis zur Rechtskraft der revidierten Ortsplanung gelten die neuen und die alten Zonenvorschriften. Die jeweils strengere geht vor.

Einspracheverhandlungen
Zur Zeit sind die Einspracheverhandlungen im Gange.

Beschlussfassung durch Stimmberechtigte
Gemäss Zeitplan ist diese an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im 4. Quartal 2019 vorgesehen.

2. öffentliche Auflage

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster vom 14. Januar bis 12. Februar 2019 gingen insgesamt 37 Einsprachen und Eingaben gegen Inhalte des Zonenplans und/oder gegen Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes ein.
Der Gemeinderat hat daraufhin mit den Einsprechenden Einspracheverhandlungen geführt und versucht, sich mit diesen gütlich zu einigen. Aus Sicht des Gemeinderates zweckmässige und berechtigte Anliegen, welche die Ziele der Ortsplanungsrevision nicht infrage stellen, wurden berücksichtigt oder gemeinsam neu definiert. Wo eine Einigung mit den Einsprechenden zustande kam, musste in der Regel der Zonenplan und/oder das Bau-und Zonenreglement (BZR) angepasst werden. Einige weitere Anpassungen an den Planungsinstrumenten musste der Gemeinderat von sich aus vornehmen, um auf zwischenzeitlich veränderte Ausgangslagen oder neue Erkenntnisse zu reagieren.

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) mit Einsprachemöglichkeit sind:

- Änderungen im Zonenplan Siedlung und im Zonenplan Landschaft gegenüber der ersten öffentlichen Auflage
(Dossier mit Zonenplanänderungen)
- Änderungen im Bau- und Zonenreglement (BZR) gegenüber der ersten öffentlichen Auflage (BZR mit
Änderungen gegenüber dem Stand der ersten öffentlichen Auflage)

Alle übrigen verbindlichen Planinhalte in den Zonenplänen und Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes bleiben gegenüber der ersten öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens:

- Botschaft zur zweiten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision
- nachgeführter Zonenplan mit orientierenden Inhalten 1:5000 (Teil Süd / Teil Nord)
- gesamtes Dossier zur ersten öffentlichen Auflage (siehe unter 1. öffentlichen Auflage)
- geltende Ortsplanungen (Zonenpläne und BZR) der Ortsteile (siehe unter 1. öffentlichen Auflage)

Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften vom Tag der öffentlichen Auflage an als Planungszone. Bis zur Rechtskraft der revidierten Ortsplanung gelten die neuen und die alten Zonenvorschriften. Die jeweils strengere geht vor.

Allfällige Einsprachen gegen die Änderungen im Zonenplan Siedlung und im Zonenplan Landschaft sowie die Änderungen im BZR gegenüber der ersten öffentlichen Auflage sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung und an den Gemeinderat Beromünster, Ortsplanungsrevision, Fläcke 1, 6215 Beromünster, einzureichen. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG).

Auflagefrist und -ort
Ort: Gemeindeverwaltung Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster
Dauer: 18. November 2019 – 17. Dezember 2019
Zeit: Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Räumliches Entwicklungskonzept REK

Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) bildet die Grundlage für den Start der Ortsplanungsrevision. Die räumliche Ausdehnung der Gemeinde hat sich durch die Fusion der Ort-steile Beromünster, Gunzwil, Neudorf und Schwarzenbach in den letzten Jahren stark verändert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die einzelnen kommunalen Raumordnungen zu vereinen und gemeinsam eine koordinierte Entwicklung und Stärkung der Gemeinde anzustreben.

Dafür wurde ein räumliches Entwicklungskonzept (kommunales Siedlungsleitbild) erstellt, in dem die Rahmenbedingungen sowie die räumlichen und thematischen Entwicklungsschwerpunkte definiert wurden. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Beromünster waren eingeladen, sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens vom 15. September bis 15. November 2014 zu den vorliegenden Entwürfen zu äussern. Zudem haben auch verschiedene kantonale Dienststellen eine Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinderat hat das räumliche Entwicklungskonzept am 16. April 2015 verabschiedet.

Bericht für die öffentliche Mitwirkung vom 15.09.2014 bis 15.11.2014
Mitwirkungsbericht vom 16.04.2015
Räumliches Entwicklungskonzept REK (Kommunales Siedlungsleitbild) vom 16.04.2015

Mitwirkungsverfahren

Vom 16. Oktober bis 15. Dezember 2017 hat gestützt auf die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern das Mitwirkungsverfahren zu den Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung stattgefunden:

1. Verbindliche Planungsinstrumente (bei der Mitwirkung)
Zonenplan, bestehend aus:
Zonenplan Siedlung 1:3‘000
Zonenplan Gewässerräume Siedlung 1:3‘000
Zonenplan Landschaft 1:5‘000 (inkl. Gewässerräume Landschaft), aufgeteilt in die Pläne Nord und Süd
Zonenplan Ortsteil Beromünster
Zonenplan Ortsteil Neudorf
Zonenplan Ortsteil Gunzwil / Schwarzenbach

Bau- und Zonenreglement (BZR)

Erschliessungsrichtpläne Bifang* und Sandhübel (behördenverbindlich)


* Wird nach Abschluss Studienauftrag gestützt auf die Ergebnisse erstellt

2. Orientierende Planungsinstrumente
Zonenplan mit orientierenden Inhalten 1:5‘000, aufgeteilt in die Pläne Nord und Süd (Gefahrengebiete, archäologische Fundstellen, Bauinventar)


3. Erläuternde Unterlagen zur Ortsplanungsrevision
Planungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV): Im Planungsbericht werden die Planungsmassnahmen erläutert und es wird dargelegt, wie die Ortsplanung die Ziele und Grundsätze der Raumplanung, die Anregungen aus der Bevölkerung, die Sachpläne und Konzepte des Bundes und den kantonalen Richtplan berücksichtigt und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts Rechnung trägt.
Bericht zur Ausscheidung der Gewässerräume: Der Bericht erläutert im Detail und abschnittsweise pro Gewässer die im Zonenplan festgelegten Gewässerräume.
Flyer zur Mitwirkung


4. Weitere Unterlagen
Verordnung zur Ortskernzone: Die Verordnung enthält grundeigentümerverbindliche Regelungen, namentlich zu den Details der baulichen Gestaltung, der Umgebungsgestaltung und des Baubewilligungsverfahrens in der Ortskernzone.


5. Mitwirkungsbericht
Die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde an einer allgemeinen Infoveranstaltung und an vier separaten Veranstaltungen in den Ortsteilen vorgestellt. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung wurde rege Gebrauch gemacht. Knapp 120 Eingaben sind eingegangen. Infolge der neuen gesetzlichen Grundlagen und der Komplexität der Ortsplanungsrevision unserer Gemeinde dauerte die Vorprüfung beim Kanton sehr lange, weshalb der Bericht erst jetzt zur Veröffentlichung vorliegt.

Testplanung Röteli-Bifang

Im Rahmen der laufenden Revision der Ortsplanung sollen die unterschiedlichen Entwicklungsgebiete aufgrund eines städtebaulichen Gesamtkonzepts in noch zu definierende Zonen um- bzw. eingezont werden.

Der Gemeinderat hat über die Gebiete Röteli-Bifang eine Testplanung durchgeführt, welche ein städtebauliches Gesamtkonzept über die Entwicklungsgebiete unter Berücksichtigung der künftigen Entlastungsstrasse und deren Auswirkungen auf den Verkehr und die Nutzungen im Zentrum erarbeitet hat. Dabei hat die Gemeinde Beromünster kreative und zukunftsweisende Vorschläge erwartet, die auf einer gesamtheitlichen Betrachtung von Städtebau, Verkehr, Gestaltung, wirtschaftlichen Nutzungen und Rücksichtnahme auf bestehende Quartiere (insb. zu vermeiden ist Ausweichverkehr durch den Flecken) aufbauen. Die Testplanung wurde im Mai 2017 abgeschlossen. Im Detail wird auf den Synthesebericht verwiesen.

Synthesebericht

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Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
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