Temporäre Reklame (Plakat)

Temporäre Reklame (Plakat)

Für temporäre Reklamen (Veranstaltungen) ist grundsätzlich ein Plakatierungsgesuch nötig.
Plakate von örtlichen Veranstaltungen bis zu einer Grösse von 1.2 m2 sind bewilligungsfrei. Zu beachten ist das Merkblatt "Temporäre Reklamen - Bestimmungen".

Für Gemeinde- und Kulturinformationen (Veranstaltungen) stehen zudem an den Ortseingängen Plakatwände zur Verfügung. Reservationsgesuche können beim Ortsmarketing 5-sterne-region.ch eingereicht werden.

Plakatierungsgesuch
Temporäre Reklamen - Bestimmungen
Bauen
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

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Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
E-Mail

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MO - DI / DO - FR 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
MI 08:00 - 11:45

Auf telefonische Vereinbarung sind wir auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da.

 

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