Restfinanzierung

Restfinanzierung

Die Pflegefinanzierung ist im Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG) des Kantons Luzern geregelt. Bei Fragen zum Restfinanzierungsbeitrag der Wohnsitzgemeinde, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Soziales
Pflege und Pflegeheim, Soziale Sicherheit

Sind Sie nicht fündig geworden? Kein Problem, mit der Suche kommen Sie ganz einfach zu Ihrem Ziel...

 

Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
E-Mail

Öffnungszeiten

MO - DI / DO - FR 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
MI 08:00 - 11:45

Auf telefonische Vereinbarung sind wir auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da.

 

© 2023 Gemeinde Beromünster, alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".