Bauen ausserhalb der Bauzone

Bauen ausserhalb der Bauzone

Die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) prüft, ob Baugesuche ausserhalb der Bauzone gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz bewilligungsfähig sind. Die Wegleitung als Arbeitshilfe finden Sie unter: Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Der Gemeinderat hat die Baukommission mit der Beurteilung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzone in Bezug auf Eingliederung, Gestaltung, Materialisierung usw. beauftragt. Die Beurteilung richtet sich dabei nach dem kantonalen Leitfaden Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Bezüglich Bedachung wird dieser Leitfaden wie folgt angewandt:

Als Bedachung kann grundsätzlich bei einer guten Gestaltung in Bezug auf Form, Farbe und Textur in Anlehnung an das Ziegel-/Eternitdach ein Blechdach bewilligt werden. Das Dach muss matt wirken und darf keinen Glanz haben. Auf leuchtende und unnatürliche Farben muss gänzlich verzichtet werden. Eine Bemusterung ist zwingend. Die Dachbeurteilung hat immer im Kontext des Hofensembles zu erfolgen und kann nicht isoliert beurteilt werden.

Im Grundsatz wird ein Blechdach als bewilligungsfähig erachtet:
Abmessung: Stegrapport min. 25 cm, max. 33 cm; Zapfenhöhe max. 40 mm

Farben: RAL 7016 (anthrazitgrau), RAL 7022 (umbragrau), RAL 8012 (rotbraun), RAL 8014 (sepiabraun), hellgrau analog zum grauen Eternit im Zusammenhang mit dem Bestand

Neue Dienstleistung: Sprechstunde für Planende

Die Sprechstunden für Planende von Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (ABZ) ist eine neue Dienstleistung der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi). Dieses Angebot ermöglicht es den Planenden mit der rawi sehr früh im Planungsprozess – bei der Grundlagenermittlung – informell in Kontakt zu treten. Die so eingeholten Informationen können beispielsweise dazu dienen, Planungsaufwände zu reduzieren.

Weitere Informationen:

Newsletter Raum und Wirtschaft Luzern

Terminreservation:

Formular Raum und Wirtschaft Luzern

 

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