Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine

Am 30. November 2025 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» abgelehnt und den Gegenentwurf, das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, angenommen. Der Regierungsrat hat nun die Verordnung zum neuen Gesetz bereits verabschiedet.

Das Gesetz und die Verordnung treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Um Familien gezielt finanziell zu entlasten, werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt.

Die Gemeinde Beromünster kennt noch keine Betreuungsgutscheine und hat für die Einführung die Abstimmungen abgewartet. Per 1. August 2026 werden einheitliche Vorgaben im ganzen Kanton Luzern erlassen. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad der Eltern. Auch der finanzielle Eigenbeitrag der Familien hängt vom Einkommen ab. Haushalte mit tieferem Einkommen leisten einen geringeren Beitrag, während der Anspruch mit steigendem Einkommen abnimmt und bei sehr hohen Einkommen entfällt.

Die Gemeinde Beromünster, Bereich Gesellschaft und Soziales, wird die Betreuungsgutscheine wie im Gesetz vorgesehen per 1. August 2026 einführen.

Soziales
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