13.01.2026
Eine Messung im vergangenen Herbst stellte einen extrem hohen Wert des Pestizids Deltamethrin in der Wyna fest. Der Kanton Luzern geht von einem Einzelfall aus.
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Der in der Wyna gemessene Deltamethrin-Wert liegt tausendfach über der Menge, die in Gewässern vorkommen soll, jedoch signifikant unter dem genannten Höchstwert für Trinkwasser. Es besteht für die Wasserversorgung somit keine unmittelbare Gefährdung. Trotzdem wird demnächst eine Beprobung vorgenommen. Die relevanten Messungen und Resultate werden jeweils auf trinkwasser.ch publiziert.
- Die Toxizität für Säugetiere und den Menschen ist weitaus geringer als für Insekten und Krebstiere. Die hohe Konzentration von Deltamethrin in der Wyna ist nur über einen Zeitraum von zwei Wochen aufgetreten. Aus der Wyna direkt wird kein Trinkwasser gewonnen. Über das Vorkommen von Deltamethrin im Grundwasser sind uns keine Angaben bekannt.
- Was genau zu diesem Wert geführt hat, ist aktuell unklar. Abklärungen dazu laufen und werden im Rahmen des nächsten Austausches vom «Runden Tisch» mit den Betroffenen im Einzugsgebiet der Wyna erörtert, um Massnahmen abzuleiten.
- Der Kanton Luzern erhebt an mehreren Messstellen den Zustand der Fliessgewässer und misst dabei auch verschiedene Mikroverunreinigungen wie Pestizide. Die Messung von Stoffen aus der Gruppe der Pyrethroide wie Deltamethrin ist technisch anspruchsvoll und erfolgt bisher nur an einzelnen Messstellen. Die Ergebnisse der Messungen werden aktuell aufbereitet. Daher haben wir aktuell noch keine Übersicht über den ganzen Kanton. Eine so massive Überschreitung wie im Fall von Deltamethrin in der Wyna wurde nach heutigem Wissensstand andernorts nicht festgestellt.
- Der Wirkstoff Deltamethrin ist als Insektizid in verschiedenen Pflanzenschutzmitteln enthalten. Deltamethrin schädigt Kleinkrebse und Insekten in den Gewässern bereits in ausserordentlich geringen Konzentrationen und wirkt sich daher bereits in sehr kleinen Mengen negativ auf die Gewässer aus. Die Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln wird auf nationaler Ebene durch die zuständigen Bundesstellen geregelt.
- Die Festlegung von Grenzwerten in der Gewässerschutzverordnung ist Sache des Bundes. Aktuell ist eine entsprechende Änderung der Gewässerschutzverordnung in Vernehmlassung. Der Kanton Luzern wird im Rahmen dieser Vernehmlassung dazu Stellung nehmen.
- Aktuell verfügen elf Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Delthamethrin über eine offizielle Zulassung. Im ökologischen Leistungsnachweis wird der Einsatz dieser Mittel grundsätzlich eingeschränkt und ist nur mit einer Sonderbewilligung möglich. Wird die Sonderbewilligung erteilt, dürfen Anwender/Innen ein entsprechendes Pflanzenschutzmittel gemäss den rechtlichen Vorgaben auf der beantragten Parzelle einsetzen.
- Sonderbewilligungen werden gemäss den Weisungen von den Kantonalen Pflanzenschutzdiensten erteilt, wenn eine Gefährdung für die Entwicklung der Kultur und der Ernte besteht und die vorgeschriebene Schadwelle überschritten wurde.
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